Corona-PCR-Test

Kostenübernahme von der Krankenkasse:

bei positivem Schnelltest/Pooltest, bei starkem Krankheitsgefühl, vor Reha/OP/Krankenhausaufenthalt


keine PCR auf Krankenkassenkosten möglich:

als Kontaktperson, zum Freitesten, für Reisen


Für Privatpatienten mit Symptomen gilt die normale Abrechnung nach GOÄ.

als Selbstzahlerleistung:

Praxiskosten 16,00€ (bitte bar vor Ort bezahlen) + Laborkosten 67,02€ (Rechnung erhalten Sie gesondert vom Labor Clotten)


Informationen für Corona-positiv-Getestete/Kontaktpersonen:


-> Genesenenzertifikat (QR-Code) und eine Krankmeldung für 5 Tage (derzeitige Quarantänezeit) werden von uns automatisch nach einer positiven PCR ausgestellt und können in der Praxis abgeholt werden!


Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation