Corona-PCR-Test
Kostenübernahme von der Krankenkasse:
bei positivem Schnelltest/Pooltest, bei starkem Krankheitsgefühl, vor Reha/OP/Krankenhausaufenthalt
keine PCR auf Krankenkassenkosten möglich:
als Kontaktperson, zum Freitesten, für Reisen
Für Privatpatienten mit Symptomen gilt die normale Abrechnung nach GOÄ.
als Selbstzahlerleistung:
Praxiskosten 16,00€ (bitte bar vor Ort bezahlen) + Laborkosten 67,02€ (Rechnung erhalten Sie gesondert vom Labor Clotten)
Informationen für Corona-positiv-Getestete/Kontaktpersonen:
-> Genesenenzertifikat (QR-Code) und eine Krankmeldung für 5 Tage (derzeitige Quarantänezeit) werden von uns automatisch nach einer positiven PCR ausgestellt und können in der Praxis abgeholt werden!
Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation